Was stand hier einmal?
Auch zu erwarten ohne diese Studie: Chormusik in Coronazeiten (Kurzfassung)
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Vereins »Lebenswertes Laubach« sieht sich Bürgermeister Peter Klug konfrontiert. Der Vorwurf der ehemaligen Bürgerinitiative gegen geplante Bebauung anstelle des alten Singalumnats: »Unterlassung«. Habe es doch der Rathauschef versäumt, die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen gegenüber den Investoren einzufordern und mithin Beschlüsse des Stadtparlaments umzusetzen.
Notiz der Gießener Allgemeinen vom 17.02.2021
Abriss genehmigt
Der Baustopp am alten Singalumnat ist aufgehoben, die von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) unter artenschutzrechtlichen Auflagen erlaubte Rodung läuft. Derweil hat der Kreis auch den Abrissantrag genehmigt. Vorerst geht es aber um die Rodung.
Notiz der Wetterauer Zeitung vom 5.02.2021
Baustopp aufgehoben
»Endlich geht es beim ehemaligen Singalumnat weiter«, schreibt Bürgermeister Peter Klug. Aus vielen Gesprächen wisse er, dass die Bevölkerung Laubachs mehrheitlich dieses Vorhaben stütze und auf den Abriss und Neubau warte.
Bericht der Gießener Allgemeinen vom 21.10.2020:
Kreis stoppt Rodungsarbeiten
Eine Initiative von Anwohnern in Laubach hat Rodungsarbeiten für ein Baugrundstück vorerst gestoppt. Dass geschützte Arten durch die Rodungen gefährdet sind, sei nämlich nicht auszuschließen.
Der Landkreis als zuständige Aufsichtsbehörde hat vorbereitende Arbeiten für den Bau von Mehrfamilienhäusern auf dem Areal des alten Singalumnats »vorerst« gestoppt. Konkret handelt es sich um Rodungen auf dem verwilderten Grundstück im Musikerviertel. Dem Investor, der Gade Bau GmbH, wurde auferlegt, zunächst ein »vertiefendes ökologisches Gutachten mit Schwerpunkt Artenschutz« vorzulegen. »Bis dahin«, so die Behörde auf GAZ-Nachfrage, »bleiben die Rodungsarbeiten gestoppt.« Der Kreis reagierte damit auf Hinweise der Anwohner-Initiative »Lebenswertes Laubach«, die in geplanten Mehrfamilienhäusern eine zu massive Bauplanung sieht: Als in der Vorwoche eine Firma damit begann, die Strauchschicht zu beseitigen, schaltete man die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein. »Mit den Arbeiten war die Gefahr artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände verbunden«, begründet dies BI-Sprecher Andreas Wenig.