Bericht der Gießener Allgemeinen vom 21.10.2020:

Kreis stoppt Rodungsarbeiten

Eine Initiative von Anwohnern in Laubach hat Rodungsarbeiten für ein Baugrundstück vorerst gestoppt. Dass geschützte Arten durch die Rodungen gefährdet sind, sei nämlich nicht auszuschließen.

Der Landkreis als zuständige Aufsichtsbehörde hat vorbereitende Arbeiten für den Bau von Mehrfamilienhäusern auf dem Areal des alten Singalumnats »vorerst« gestoppt. Konkret handelt es sich um Rodungen auf dem verwilderten Grundstück im Musikerviertel. Dem Investor, der Gade Bau GmbH, wurde auferlegt, zunächst ein »vertiefendes ökologisches Gutachten mit Schwerpunkt Artenschutz« vorzulegen. »Bis dahin«, so die Behörde auf GAZ-Nachfrage, »bleiben die Rodungsarbeiten gestoppt.« Der Kreis reagierte damit auf Hinweise der Anwohner-Initiative »Lebenswertes Laubach«, die in geplanten Mehrfamilienhäusern eine zu massive Bauplanung sieht: Als in der Vorwoche eine Firma damit begann, die Strauchschicht zu beseitigen, schaltete man die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein. »Mit den Arbeiten war die Gefahr artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände verbunden«, begründet dies BI-Sprecher Andreas Wenig.

Zwar kam der UNB-Mitarbeiter bei einer Ortsbesichtigung am 13. Oktober zum Ergebnis, dass bisherige Tätigkeiten keinen Verstoß gegen den Artenschutz darstellten. Da aber bei den Rodungen ein Verstoß gegen §44 Bundesnaturschutzgesetz (Schutz geschützter Arten) nicht habe ausgeschlossen werden können, habe man diese gestoppt, erklärte der Landkreis auf Anfrage dieser Zeitung weiter. Zunächst sei besagte vertiefende Untersuchung erforderlich.

Wieder Andreas Wenig erinnerte daran, dass die UNB bereits in ihrer Stellungnahme zum im Juni von der CDU/FW-Mehrheit beschlossenen Bebauungsplan »Johann-Sebastian-Bach-Straße« ein »naturschutzrechtliches Konfliktpotenzial« gesehen habe. Begründet etwa mit der »teils hohen ökologischen Werthaltigkeit« der Laubgehölze. Die Kreisbehörde habe die vom Investor mit der Stadt vertraglich vereinbarte »ökologische Baubegleitung« als nicht ausreichend bewertet.

So sieht es auch die BI, die daher selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Zum Gegenstand hatte dies »artenschutzrechtliche Belange zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des §44 Bundesnaturschutzgesetz.« Das Gutachten liegt nun vor, wurde dem Kreis zur Verfügung gestellt.

Zusammengefasst, so Wenig, besage dieses, dass die dort vorhandene Habitatstruktur das Vorkommen geschützter Arten erwarten lasse. Darunter Fledermäuse, Zauneidechse, Haselmaus und Hirschkäfer. Diese Tiere seien nachweislich am benachbarten Ramsberg beheimatet. »Ob auch auf dem Planungsgrundstück, muss angenommen werden«, erklärt Wenig - der nach eigenen Worten jüngst die Anfrage des Investorenanwalts erhalten hat, ob man für das Gutachten das Privatgrundstück unbefugt betreten habe.

Die Anwohner sehen sich nun darin bestätigt, dass eine ökologische Baubegleitung nicht ausreiche, da Schäden nur dokumentiert, aber nicht verhindert würden. Von daher gibt es die Forderung nach naturschutzfachlichen Untersuchungen im Vorfeld. Sollten dabei geschützte Arten nachgewiesen werden, seien vor dem Baubeginn Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.

Haselmäuse, führt Wenig als Beispiel und Beleg für den Bedarf einer Untersuchung an, würden sich oft für den Winterschlaf in lockerem Laubstreu eingraben und seien nicht mehr zu finden. Das Herumstochern mit einer Mistgabel in der Strauchschicht sei »für Laien erkennbar ungeeignet, nach geschützten Nagern zu suchen«.

Was den Ärger der Anwohner noch gesteigert hatte: Am Donnerstag, zwei Tage nach dem Stopp der Rodungsarbeiten, habe eine andere Firma Bodensondierungen vorgenommen. Für die BI ein weiteres Indiz, wonach »Tatsachen geschaffen werden sollten, um aufwendige und teure Untersuchungen zu vermeiden«.

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