VGH kippt Bebauungsplan für Singalumnat-Gelände in Laubach
Gießener Anzeiger am 27.11.2025 - von Klaus Kächler
Auf dem Areal des ehemaligen Singalumnats am Ramsberg sollten gehobene Wohnungen entstehen.
Der Bebauungsplan für die „Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße“ ist unwirksam. Eine Bürgerinitiative hatte gegen das Projekt geklagt und nun Recht bekommen. Damit geht der seit acht Jahren währende Streit in eine weitere Runde.
Die Nachricht schlug in Laubach ein wie eine Bombe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschied am gestrigen Mittwoch: Der Bebauungsplan für die „Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße“ auf dem Areal des ehemaligen Singalumnats im Musikerviertel am Ramsberg ist unwirksam. Damit geht der seit acht Jahren währende Streit um die Zukunft des Geländes in eine weitere Runde. Das Stadtparlament wird neu entscheiden müssen.
Gegen das Urteil, dessen schriftliche Begründung noch aussteht, kann keine Revision eingelegt werden. Geklagt hatte eine Bürgerinitiative, zu der sich Anwohner im Musikerviertel zusammengeschlossen haben. Bereits vor gut fünf Jahren hatten sie eine Normenkontrollklage gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan vor dem VGH angestrengt. Sie befürchteten aufgrund der Größe der Wohnanlage mit drei viergeschossigen Gebäuden, die »nicht zum gebietsprägenden Charakter des Musikerviertels passen«, ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Nun erhielten sie Recht.
Allerdings ist das rund 5000 Quadratmeter große Gelände bereits verkauft. Unter dem Slogan »Wohnen am Schlosspark« wollte der Kirchhainer Investor Gade Bau auf dem brachliegenden Grundstück ein Wohn-Ensemble mit insgesamt 42 hochwertigen Eigentumswohnungen, aufgeteilt auf drei Häuser in direkter Waldrandlage errichten. Doch diese Pläne sind nun erst mal vom Tisch.
Das Laubacher Stadtparlament hatte damals den Bebauungsplan mit knapper Mehrheit bei 13 Ja- und zehn Neinstimmen beschlossen.
Einer der Streitpunkte war seit dieser Zeit die Frage, ob das beschleunigte Genehmigungsverfahren Anwendung hätte finden dürfen. Es sei – so argumentierte die Bürgerinitiative – nur für Innen- und Nachverdichtungen gedacht. Nach Ansicht der Anwohner handele es sich aber bei dem ehemaligen Singalumnat-Gelände um einen Außenbereich.
Die erste Infoveranstaltung der Bürgerinitiative im Musikerviertel fand nach dem Satzungsbeschluss der Laubacher Stadtverordnetenversammlung über den Bebauungsplan „Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße“ am 4. Dezember 2017 statt. Wie der BGH nun offenbar festgestellt hat, seien die Bedenken hinsichtlich Lärm, Verkehr, Maß der Bebauung und Naturschutz berechtigt gewesen.
„Damit wurde ein bedeutender Schritt für die Zukunft unseres Wohnviertels getan und ein zentrales Anliegen bestätigt,“ erklärte Andreas Wenig, Sprecher der BI Musikerviertel und Vorsitzender des Vereins Lebenswertes Laubach in einer ersten Stellungnahme.
Das Anliegen der Anwohner sei es nie gewesen, eine Bebauung grundsätzlich zu verhindern. Man habe sich eine städtebauliche Lösung für das Gelände des ehemaligen Singalumnats gewünscht.
Ziel sei es weiterhin, eine Bebauung, die sich in das bestehende Wohnviertel einfüge, die Verkehrsbelastung verträglich halte sowie den ökologischen Rahmen am Ramsberg mit dem FFH-Gebiet und Natura 2000 respektiere.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel eröffne sich nun die Möglichkeit, die Bebauung am Ramsberg neu zu denken. „Wir hoffen, dass die Stadtverordnetenversammlung dieses Urteil nutzt, um einen Bebauungsplan zu beschließen, der sowohl den städtebaulichen Anforderungen als auch den berechtigten Interessen der Anwohner und der Natur gerecht wird“, betont Wenig. Man sei im Vereinsvorstand sehr zuversichtlich, dass in einem neuen Verfahren ein gemeinsamer Weg gefunden werde – für ein lebenswertes Quartier und eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung, so Wenig abschließend.
